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BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 57.68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Anrechnung freiwilliger Verpflichtung in der Bundeswehr - Anrechnung von Dienstzeiten eines Soldaten - Voraussetzungen an die Zurückstellungsregelung für den Wehrdienst - Einberufung einer Pflichtwehrübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 10.11.1967 - 6 K 38/67
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 57.68
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 191.72
Rechtsmittel
Die generelle Regelung an und für sich, die der einheitlichen Ausübung des den Wehrersatzbehörden durch § 42 Abs. 1 Satz 4 WPflG eingeräumten Ermessens dient, ist rechtlich unbedenklich, weil durch eine Zusatzregelung für besondere Einzelfälle die Berücksichtigung von Härten, die sich aus besonderen Gründen ergeben, gewährleistet wird (vgl. Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 57.68 - [Buchholz 448.0 § 7 WPflG Nr. 1]). - BVerwG, 18.11.1971 - VIII C 70.67
Rechtsmittel
Im Hinblick auf die im Verlauf des Revisionsverfahrens ergangene grundsätzliche Entscheidung des Senatsvom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 57.68 - zu der angeführten Vorschrift sowie angesichts des Zeitablaufs hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. - BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 121.67
Anrechnung von Dienstzeiten eines Zeitsoldaten auf Wehrübungen - Begriff des …
Zur Auslegung und zur Anwendung der Vorschrift des § 7 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), über die Anrechnung von freiwillig geleistetem Wehrdienst auf den Pflichtwehrdienst, insbesondere auf Pflichtwehrübungen, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 57.68 - eingehend Stellung genommen.